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Anpassung der vorläufigen Veranlagung von Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind

Antrag auf Anpassung des vorläufig veranlagten Beitrages des laufenden Jahres, da der voraussichtliche Gewerbertrag / Gewinn gegenüber dem zu Grunde gelegten Gewerbeertrag / Gewinn eine erhebliche Abweichung erwarten lässt.

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Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind.

Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!

Angaben zum Unternehmen

Die Identnummer ist eine bis zu 10-stellige Zahl.
Die Debitorennummer ist eine 11-stellige Zahl, beginnend mit 100.
Eine dieser Nummern finden Sie z. B. auf dem Begrüßungsschreiben oder dem Beitragsbescheid.

Ansprechpartner für Rückfragen
Anpassung des vorläufig veranlagten Beitrags des laufenden Jahres
Hinweis: Nach Übermittlung des endgültigen Gewinnes / Gewerbeertrages durch das Finanzamt erfolgt eine Abrechnung.
Nachweis: Vorauszahlungsbescheid

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