Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich

Laut § 65 des Berufsbildungsgesetztes können Menschen mit Behinderungen für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet:
Die Prüfung wird so durchgeführt, dass die Prüfung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt.

Beispiele für Nachteilsausgleiche:
  • Änderungen bei der Prüfungszeit (z. B. Zeitverlängerung)
  • technische Hilfen (z. B. Stehpult)
  • Hilfen durch Personen (z.B. Lesehilfe/Schreibhilfe)
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive ärztlichem Gutachten mit Ihrer Anmeldung zur ‎Prüfung im Original bei der IHK für Oberfranken Bayreuth ein. Beachten Sie bitte, dass der Nachteilsausgleich für jeden Prüfungsteil neu beantragt werden muss.