166,104,103,106 Formular Informationen Hinweis Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Prüfungsdaten Prüfungsvariante*Prüfungsvariante*GrundprüfungErgänzungsprüfungVerlängerungsprüfung Erst- oder Wiederholungsprüfung*ErstprüfungWiederholungsprüfung Terminauswahl*1629,1640,1630,1639,1638,1637,1636,1635,1634,1633,1632,1631 Terminauswahl* Verkehrsträger* Straßenverkehr Eisenbahnverkehr Binnenschiffsverkehr Seeschiffsverkehr Persönliche Angaben Anrede*Anrede*HerrFrauDivers Titel TitelDr.Prof.Prof. Dr. Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land* Geburtsdatum* Geburtsort* Geburtsland* Staatsangehörigkeit* Telefonnummer Mailadresse* Gebührenbescheid an Meine obenstehende Adresse Eine andere Adresse Firma oder Vor- Nachname des Rechnungsempfängers* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land*Anhänge Hier können Sie Dokumente, z. B. Schulungsnachweis oder Vollmacht, hochladen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden. Upload: Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt.Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese.* Diese Feld nicht ausfüllen! Don't fill this field!GefahrgutbeauftragtenprüfungUm als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung bei einem privaten Veranstalter und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt. Prüfung und Schulungsnachweis werden für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.) angeboten.Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.Schulungen und Prüfungen werden angeboten für denStraßen-,Eisenbahn-,Binnenschiffs- undSeeschiffsverkehrSie können die Prüfung als Erst-, Ergänzungs- und Verlängerungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.RechtsgrundlagenVerordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV)Satzung / Statut betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für GefahrgutbeauftragteErforderliche UnterlagenBei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegenBei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegenVoraussetzungenGrundprüfung Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 StundenVerlängerungsprüfungNoch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen VerkehrsträgerErgänzungsprüfungGültiger SchulungsnachweisNachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden DauerKostenDie Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.VerfahrensablaufZunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.BearbeitungsdauerIn der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.FristenDer Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.Weiterführende InformationenDie Prüfungsfragen werden aus einem Fragenfundus ausgewählt. Den gesamten Fragenfundus finden Sie auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages: DIHK-FragenfundusSprachenDas Verfahren kann in der Regel nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.RechtsbehelfeWiderspruchVerwaltungsgerichtliche Klage