166,163,103,104,106 Formular Informationen Hinweis Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Prüfungsdaten Prüfungsvariante*Prüfungsvariante*BasiskursAufbaukurs TankAufbaukurs Klasse 1Aufbaukurs Klasse 7Auffrischung Erst- oder Wiederholungsprüfung*Erstprüfungeinmalige Wiederholung Terminauswahl*1545,1556,1546,1555,1554,1553,1552,1551,1550,1549,1548,1547 Terminauswahl*Persönliche Angaben Anrede*Anrede*HerrFrauDivers Titel TitelDr.Prof.Prof. Dr. Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land* Geburtsdatum* Geburtsort* Geburtsland* Staatsangehörigkeit* Telefonnummer Mailadresse* Gebührenbescheid an Meine obenstehende Adresse Eine andere Adresse Firma oder Vor- Nachname des Rechnungsempfängers* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land*Anhänge Hier können Sie Dokumente, z. B. Schulungsnachweis oder Vollmacht, hochladen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden. Upload: Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt.Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese.* Ich bestätige, dass der Kurs im Bezirk der IHK absolviert wurde, bei der ich die Prüfung ablegen möchte.* Diese Feld nicht ausfüllen! Don't fill this field!Prüfung von GefahrgutfahrernUm gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer Prüfung ab.Die Prüfungsdauer beträgt bei der:Erstschulung Basiskurs: 45 MinutenAufbaukurs Tank: 45 MinutenAufbaukurs Klasse 1: 30 MinutenAufbaukurs Klasse 7: 30 MinutenAuffrischungsschulung: 30 MinutenDie ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.RechtsgrundlagenVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)Satzung / Statut der IHK betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innenErforderliche UnterlagenAnmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den SchulungsveranstalterPrüfungsbogenNiederschriftVoraussetzungenSie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.KostenDie Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.VerfahrensablaufZunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.BearbeitungsdauerIn der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.FristenDie ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.Weiterführende InformationenKurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden: DIHK-Informationen für GefahrgutfahrerSprachenDie Prüfung kann nur in deutscher Sprache erfolgen.RechtsbehelfeWiderspruchVerwaltungsgerichtliche KlageGenaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung.