Anpassung der vorläufigen Veranlagung von Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
Antrag auf Anpassung des vorläufig veranlagten Beitrages des laufenden Jahres, da der voraussichtliche Gewerbertrag / Gewinn gegenüber dem zu Grunde gelegten Gewerbeertrag / Gewinn eine erhebliche Abweichung erwarten lässt.