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Sachkundeprüfung Zert. Verwalter/in nach § 26a WEG

Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind.

Pro Prüfungstermin kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir Sie kontaktieren, um den Prüfungstermin abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweis

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Prüfungsart

Haben Sie die Prüfung "Zertifizierte/r Verwalter/in nach § 26a WEG" schon einmal ohne Erfolg abgelegt?*

Klicken Sie auf folgenden Link , um die kommenden Prüfungstermine zu sehen. Geben Sie im Textfeld Ihre präferierten Prüfungstermine an. Bitte beachten Sie, dass pro Prüfungstermin nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden kann. Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir Sie kontaktieren, um den Prüfungstermin zu bestätigen.
Persönliche Angaben

Gebührenbescheid an

Anhänge

Hier können Sie Dokumente, z. B. Schulungsnachweis oder Vollmacht, hochladen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden.

Prüfungshinweise

Stornogebühren und Anmeldeschluss

Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Einladung gehen Ihnen mit gesonderter Post zu. Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor dem Prüfungstermin wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Regelung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet.

Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor den Prüfungsterminen.

Hinweis zur Gebührenpflicht
Mir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.

Bei falschen Angaben in diesem Antrag kann der Prüfungsbewerber von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Erklärung

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