AusbildungGewerbeerlaubnisseIHK Mitgliedschaft Einreichungsformular Hinweise Die mit einem * markierten Felder sind PflichtfelderGewerbeabmeldung Ich bestätige, dass ich die Hinweise gelesen habe.* Die Prüfungsberichtspflicht für Bauträger / Baubetreuer entfällt, wenn Sie uns eine Gewerbeabmeldung verbunden mit dem Wunsch der Befreiung von Ihren Berufspflichten einreichen.Für Finanzanlagenvermittler / Honorarfinanzanlagenberater gilt dies nur, wenn mit der Einreichung der Gewerbeabmeldungen auch ein Antrag auf Löschung aus dem Vermittlerregister verbunden wird.Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Erlaubnis Sie innehaben. Welche Erlaubnis haben Sie?*Bitte auswählen§ 34c GewO (Bauträger/Baubetreuer)§ 34f/h GewO (Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenvermittler) Erlaubnisinhaber/in ist eine*Bitte auswählenNatürliche PersonJuristische PersonAls Einzelunternehmer/-in, auch bei Firmierung als e. K., wählen Sie bitte Natürliche Person.Juristische Person ist z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (e.G.).Angaben zum Erlaubnisinhaber / zur Erlaubnisinhaberin Aktenzeichen Das Aktenzeichen finden Sie oberhalb des Adressfeldes. Anrede*Bitte auswählenFrauHerrDivers Bezeichnung der Gesellschaft laut Registereintragung (HRB, GnR, VR)* Rechtsform der Gesellschaft*Bitte auswählenAGeGGmbHUG (haftungsbeschränkt)Sonstige Rechtsform Registernummer (HRB, GnR, VR)* Registergericht*Bitte auswählenAmtsgericht AmbergAmtsgericht AnsbachAmtsgericht AschaffenburgAmtsgericht AugsburgAmtsgericht BambergAmtsgericht BayreuthAmtsgericht CoburgAmtsgericht DeggendorfAmtsgericht Fürth/Bay.Amtsgericht HofAmtsgericht IngolstadtAmtsgericht Kempten (Allgäu)Amtsgericht LandshutAmtsgericht MemmingenAmtsgericht MünchenAmtsgericht NürnbergAmtsgericht PassauAmtsgericht RegensburgAmtsgericht SchweinfurtAmtsgericht StraubingAmtsgericht TraunsteinAmtsgericht Weiden i.d. OberpfalzAmtsgericht WürzburgAnschrift der Hauptniederlassung (Verwaltungssitz) Straße* Hausnummer* Postleitzahl* Ort*Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Rückfragen Vornamen* Nachname* Geburtsname (bei Abweichung) Geburtsdatum* E-Mail-Adresse* Telefon Bitte beachten Sie, dass der Zugriff zur E-Mail-Adresse gewährt sein muss, da diese zur Einreichung der Anlagen aus Sicherheitsgründen bestätigt werden muss. Sie haben (auch) eine Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)? Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter*janein Mir ist bekannt, dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter nicht durch die Gewerbeabmeldung sondern nur durch Verzicht entfällt (siehe hierzu https://www.ihk-muenchen.de/de/berufsbildung-berufszugang/gewerbeerlaubnisse/34c-erlaubnis/). Das bedeutet, dass ich weiterhin zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren (je Erlaubnis) verpflichtet bin. Gewerbeabmeldung hochladen Datei hochladen*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx //scheint nicht zu funktionieren,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Mir ist bewusst, dass mit der nachfolgenden Auswahl "Bestätigung" ein Antrag auf sofortige Löschung aus dem Vermittlerregister verbunden ist. Sofern die Registrierung im Vermittlerregister aufrechterhalten bleiben soll, bleiben meine Berufspflichten, u. a. Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung, bestehen. Die alleinige Gewerbeabmeldung ist in diesem Fall nicht ausreichend. Weitere Informationen zur Prüfungspflicht nach § 24 Abs. 1 FinVermV finde ich im Reiter "Hinweise". Ich bestätige (bei juristischer Person als Erlaubnisinhaberin bestätige ich als gesetzliche/-r Vertreter/in), dass das Gewerbe als Finanzanlagenvermittler (§ 34f Abs. 1 Satz 1 GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h Abs. 1 GewO) eingestellt ist und ich beantrage die sofortige Löschung des entsprechenden Eintrags im Vermittlerregister nach §§ 34f Abs. 5 (ggf. auch i. V. m. 34h Abs. 1 Satz 4), 11a Abs. 1 GewO. Ferner versichere ich als Erlaubnisinhaber/-in als vertretungsberechtigte Person eines/-r anderen Erlaubnisinhabers/-in (juristische Person), dass ich bzw. dass diese keine Tätigkeit im Sinne des § 34f Abs. 1 GewO oder § 34h Abs. 1 GewO, keine Anlageberatung/ -vermittlung mit Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bzw. nach § 15 Abs. 1 WpIG oder unter einem Haftungsdach nach § 2 Abs. 10 KWG bzw. nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WpIG als Gewerbetreibende/-r ausübe/ausübt. Sofern eine derartige Tätigkeit von mir bzw. - bei einer juristischen Person als Erlaubnisinhaberin - von dieser wieder aufgenommen werden soll, werde ich dies der IHK für München und Oberbayern unverzüglich anzeigen. Informationspflichten nach DSGVODie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Erlaubnisverfahrens und zur Beaufsichtigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34 c bzw. §§ 34 f, h GewO. Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO, in Verbindung mit den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, in Verbindung mit § 34 c Abs. 3 GewO i.V.m. § 16 MaBV bzw. §§ 34 f, h, g GewO i.V.m. § 24 FinVermV verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Auch ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland nicht geplant.Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Telefon: +49 89 5116-0 Fax: +49 89 5116-1306 E-Mail: info@muenchen.ihk.deDie Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IHK für München und Oberbayern lauten: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern 80323 München E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de Telefon: 089 5116-0Diese Kontaktdaten sind nur für datenschutzrechtliche Anfragen zu verwenden.Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.Gewerbeabmeldung: Auswirkung auf Ihre PrüfungspflichtHinweise zur Prüfungspflicht 34cBauträger/BaubetreuerDie Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts als Bauträger/Baubetreuer entfällt, wenn Sie auf diese Erlaubnis/-se verzichten.In diesem Fall müssten Sie statt der Gewerbeabmeldung eine Erlaubnisverzichtserklärung einreichen.Sofern Sie die Erlaubnis aufrechterhalten möchten, entfällt die Prüfungspflicht als Bauträger/Baubetreuer (nach § 16 Abs. 1 MaBV).Voraussetzung:Vorlage einer Gewerbeabmeldung für das laufende und das vorangegangene Jahr. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit:Die Wiederanmeldung des Gewerbes muss durch Sie erfolgen.Unaufgeforderte unverzügliche Mitteilung an die jeweils zuständige IHK erforderlich.Prüfungspflicht, d. h. Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung, besteht wieder (Pflicht nach § 16 Abs. 1 MaBV).Hinweise zur Prüfungspflicht 34f/hFinanzanlagenvermittler/Honorar-FinanzanlagenberaterDie Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater entfällt, wenn Sie auf die entsprechende Erlaubnis verzichten. Bei Erlaubnisverzicht muss auch die Berufshaftpflichtversicherung als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater nicht länger aufrechterhalten werden.In diesem Fall müssten Sie statt der Gewerbeabmeldung eine Erlaubnisverzichtserklärung einreichen.Sofern Sie die Erlaubnis aufrechterhalten möchten, entfällt die Prüfungspflicht als Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater (nach § 24 Abs. 1 FinVermV). Voraussetzungen:Vorlage einer Gewerbeabmeldung für das laufende und das vorangegangene Jahr undBeantragung der Löschung aus dem Vermittlerregister. Hinweis: Die Gewerbeabmeldung allein führt nicht zum Entfall der Prüfungspflicht. Bitte laden Sie die Gewerbeabmeldung daher nur hoch, wenn Sie gleichzeitig die Löschung der Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater im Vermittlerregister beantragen möchten.Bitte beachten Sie: Sofern Sie bis zum 31.12. des auf die Einstellung der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater folgenden Jahres eine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Absatz 10 KWG bzw. § Absatz 2 Satz 1 WpIG aufnehmen oder mit Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG bzw. § 15 Absatz 1 WpIG Anlageberatung oder -vermittlung erbringen, kommt es nicht zum Entfall der Prüfungspflicht.Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit:Die Wiederanmeldung des Gewerbes muss durch Sie erfolgen.Unaufgeforderte unverzügliche Mitteilung an die jeweils zuständige IHK erforderlich.Prüfungspflicht, d. h. Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung, besteht wieder (Pflicht nach § 24 Abs. 1 FinVermV).