Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als produktakzessorischer Versicherungsvermittler

§34d Absatz 6 GewO
Beantragung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als produktakzessorischer Versicherungsvermittler
§34d Absatz 6 GewO
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Angaben zur antragstellenden Person

Als Einzelunternehmer/-in, auch bei Firmierung als e. K., wählen Sie bitte “Natürliche Person”.

“Juristische Person” ist z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (e.G.) .

Eine Personen(handels)gesellschaft, z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG), kann selbst keinen Antrag stellen: Hier muss jede/-r geschäftsführende Gesellschafter/-in die Erlaubnis für seine/ihre Person einholen. Dies ist z. B. in Falle einer GmbH & Co. KG in der Regel die Komplementär-GmbH.

Bitte beachten Sie dringend auch die Hinweise im Reiter "Wichtige Informationen"!


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Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Rückfragen

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Anlagen
Bitte beachten Sie, dass die Größe einer einzelnen hochgeladenen Dateien 4 MB nicht überschreiten darf und ausschließlich PDF-Dateien zulässig sind.

1. Antragsformular

Bitte laden Sie das passende Antragsformular vollständig ausgefüllt hoch:

Formulare für zusätzliche Angaben zum Antrag, soweit erforderlich:

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2. Versicherungsbestätigung oder gleichwertige Garantie (nicht älter als drei Monate)

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Informationspflichten nach DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Verfahrens zur Ausnahme von der Erlaubnispflicht und/oder des Registrierungsverfahrens des Antragstellers/der Antragstellerin sowie zur Beaufsichtigung seiner/ihrer gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34d GewO. Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO, in Verbindung mit den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, in Verbindung mit § 34d GewO und in Verbindung mit der auf Grundlage von § 34e GewO erlassenen Rechtsverordnung verarbeitet.
Sofern der/die Antragsteller/-in einen Antrag auf Aufnahme in das Vermittlerregister gestellt hat, werden die personenbezogenen Daten an das Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer übermittelt und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Im Falle einer Tätigkeit im Sinne des § 34d GewO in einem anderen EU-/EWR-Staat erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufsicht auf Gemeinschaftsebene gemäß § 11d GewO. In diesem Fall werden die zur Tätigkeit nach § 34d GewO im Vermittlerregister gespeicherten Daten, Änderungen oder Löschung dieser Daten sowie Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Tätigkeitsvoraussetzungen erforderlich sind, der DIHK als gemeinsame Stelle zur Übermittlung an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-/EWR-Staates mitgeteilt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland ist nicht geplant.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IHK für München und Oberbayern lauten:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
80323 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de
Telefon: 089 5116-0

Diese Kontaktdaten sind nur für datenschutzrechtliche Anfragen zu verwenden.

Ausnahme von der Erlaubnispflicht als produktakzessorische Versicherungsvermittler

Grundsätzlich bedarf jeder selbständige Versicherungsvermittler der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO. Sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Erlaubnispflicht ausnehmen zu lassen. Es steht ihnen aber selbstverständlich auch frei, stattdessen eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO zu beantragen.

Sie müssen sich außerdem unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme ins Vermittlerregister eintragen lassen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler rechtzeitig. Die vollständige Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wir bitten von Sachstandsanfragen innerhalb dieses Zeitraums abzusehen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der Checkliste für natürliche bzw. juristische Personen, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Eine Entscheidung über den Antrag ist erst dann möglich, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Produktakzessorietät: Vermittlung von Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen der Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Tätigkeit im Auftrag eines/mehrerer Versicherungsunternehmen/-s oder eines/mehrerer Versicherungsvermittler/-s mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO
  • Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie
  • Erklärung des/der Auftraggeber/-s zur Zuverlässigkeit, zu den geordneten Vermögensverhältnisse sowie zur angemessenen Qualifizierung

 

Bitte beachten Sie: Mit der Antragstellung entstehen Gebühren. Den aktuellen Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern können Sie über folgenden Link einsehen: www.ihk-muenchen.de/gebuehren/