Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht

als Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i.V.m. § 7 Abs. 1 VersVermV
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht
als Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i.V.m. § 7 Abs. 1 VersVermV

Die Frist zur Abgabe der Weiterbildungserklärung für das Jahr 2024 ist abgelaufen

Die Weiterbildungserklärung ist nur nach Aufforderung durch die IHK vorzulegen.
Bitte reichen Sie daher keine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildung unaufgefordert ein.