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Zeugniszweitschrift

Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung, Ihren IHK-Schulungsnachweis oder Ihren Unterrichtungsnachweis verloren haben oder wurde dieser zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses, eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift der Unterrichtungsbescheinigung ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).

Ausstellung von Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen (sowie damit verwandten zweckgebundenen Bestätigungen)

Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder IHK-Schulungsnachweis verloren haben oder wurde diese/s/r zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).


Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
  • Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
  • Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei: Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z.B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung).


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf

  • Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich oder online bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
  • Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein.
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.

Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer ca. zwei Wochen. In Einzelfällen sind erfahrungsgemäß umfangreiche Recherchen erforderlich. Dadurch kann eine längere Bearbeitungsdauer entstehen. Wir werden Ihnen jedoch schnellstmöglich weiterhelfen und Ihre Dokumente erstellen.


Erforderliche Unterlagen

  • Adoptionsnachweise: Wird die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
  • Nachweis der Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz: Wird die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert, sind entsprechende Nachweise zu erbringen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.


Rechtsbehelfe

keine

Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind.

Bitte übersenden Sie die Originalurkunde sowie alle etwaigen Ausfertigungen/Abschriften/Zweitschriften per Post an: 

Industrie- und Handelskammer für Niederbayern
Berufliche Bildung
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
 

Die anfallenden Gebühren sind jeweils:  
   
Zweitschrift des Prüfungszeugnisses 35 €
Bestätigung der Ausbildungszeit   kostenfrei
Bestätigung für Rentenzwecke kostenfrei

Die mit * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Angaben zum IHK-Abschluss

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Persönliche Angaben
Gründe Antragsstellung

Der Antrag erfolgt aufgrund von

Zustimmung Verlust

Erklärung

Zustimmung Namensänderung wegen Adoption

Zustimmung nach dem SBGG

Anlagen

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Hinweis zur Gebührenpflicht

Mir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.

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