166,163,104 Formular Informationen Hinweis Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Prüfungsdaten Prüfungsart*Prüfungsart*Vollprüfung (schriftlich und mündlich)Teilprüfung (schriftlich)Teilprüfung (mündlich)Wiederholungsprüfung (mündlich) Terminauswahl*1533,1544,1534,1543,1542,1541,1540,1539,1538,1537,1536,1535 Terminauswahl*Persönliche Angaben Anrede*Anrede*HerrFrauDivers Titel TitelDr.Prof.Prof. Dr. Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land* Geburtsdatum* Geburtsort* Geburtsland* Staatsangehörigkeit Telefonnummer Mailadresse* Gebührenbescheid an Meine obenstehende Adresse Eine andere Adresse Firma oder Vor- Nachname des Rechnungsempfängers* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land*Anhänge Hier können Sie Dokumente, z. B. Schulungsnachweis oder Vollmacht, hochladen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden. Upload: Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt.Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese.* Diese Feld nicht ausfüllen! Don't fill this field!Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung für das Wach- und SicherheitsgewerbeSie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten GroßveranstaltungenGewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)Dazu wird die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen.Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen.Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.Rechtsgrundlagen§ 34a Gewerbeordnung Abs 1 Nr 3 (GewO)§ 9- 11 Bewachungsverordnung (BewachV)Erforderliche UnterlagenMöglicherweise weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHKAmtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der PrüfungVoraussetzungenkeineKostenDie Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.VerfahrensablaufFür das Bestehen der Prüfung sollten Sie sich zunächst gut inhaltlich vorbereiten. Die nächsten Schritte sind:Die Anmeldung bei einer IHKDie Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHKBestehen des schriftlichen Prüfungsteils (120 Minuten, Multiple-Choice)Bestehen des mündlichen PrüfungsteilsBescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHKBereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das BewacherregisterBearbeitungsdauerDie Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.FristenEventuellen Anmeldeschluss der prüfenden IHK beachtenDer Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültigWeiterführende InformationenDie für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-ZuständigkeitsfinderHinweise / BesonderheitenEs gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die nach SGB gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.SprachenSchriftlicher und mündlicher Teil der Sachkundeprüfung werden nur in deutscher Sprache durchgeführt.RechtsbehelfeWiderspruchVerwaltungsgerichtliche Klage