166,163,104,106,114 Formular Informationen Hinweis Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Prüfungsdaten Prüfungsart*Prüfungsart*Vollprüfung (schriftlich und mündlich)Teilprüfung (schriftlich)Teilprüfung (mündlich)Wiederholungsprüfung (mündlich) Variante*Variante*Offene & Geschlossene InvestmentvermögenGeschlossene InvestmentvermögenOffene InvestmentvermögenGeschlossene Investmentvermögen & VermögensanlagenOffene & Geschlossene Investmentvermögen, Vermögensanlagen Terminauswahl*1511,1532,1522,1531,1530,1529,1528,1527,1526,1525,1524,1523 Terminauswahl*Persönliche Angaben Anrede*Anrede*HerrFrauDivers Titel TitelDr.Prof.Prof. Dr. Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land* Geburtsdatum* Geburtsort* Geburtsland* Staatsangehörigkeit Telefonnummer Mailadresse* Gebührenbescheid an Meine obenstehende Adresse Eine andere Adresse Firma oder Vor- Nachname des Rechnungsempfängers* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land*Anhänge Hier können Sie Dokumente, z. B. Schulungsnachweis oder Vollmacht, hochladen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden. Upload: Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt.Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere diese.* Diese Feld nicht ausfüllen! Don't fill this field!Sachkundeprüfung für FinanzanlagenvermittlerUm die Erlaubnis als Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen. Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:Offene FinanzanlagenGeschlossene FinanzanlagenVermögensanlagenDie Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden. Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.Rechtsgrundlagen§ 34 f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)Erforderliche UnterlagenAmtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der PrüfungVoraussetzungenKeine besonderen VoraussetzungenKostenEs fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.VerfahrensablaufAn einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und ZeitSie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teilWenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische PrüfungNach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigtBearbeitungsdauerDie Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.FristenBitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHKEine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslangWeiterführende InformationenDie für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder§4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 FinanzanlagenvermittlerverordnungWeitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und HandelskammernSprachenDas Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.RechtsbehelfeWiderspruchVerwaltungsgerichtliche KlageSachkundeprüfung für Honorar-FinanzanlagenberaterUm die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:Offene FinanzanlagenGeschlossene FinanzanlagenVermögensanlagenDie Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.Rechtsgrundlagen§ 34 h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)Erforderliche UnterlagenAmtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der PrüfungVoraussetzungenKeine besonderen VoraussetzungenKostenEs fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.VerfahrensablaufAn einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und ZeitSie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teilWenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische PrüfungNach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.BearbeitungsdauerDie Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.FristenBitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHKEine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslangWeiterführende InformationenDie für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder§4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 FinanzanlagenvermittlerverordnungWeitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und HandelskammernSprachenDas Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.RechtsbehelfeWiderspruchVerwaltungsgerichtliche KlageDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf auf dem Ergebnisbescheid der IHK entnehmen.