Bildung und Qualifikation

Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Nach dem Arzneimittelgesetz darf der Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis vorhanden sein.

Prüfungstermin und Anmeldung

Die Sachkundeprüfungen kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden: 
Prüfungstermin
Anmeldeschluss
8. November 2023 in Passau
18. Oktober 2023
belegt
7. Februar 2024 in Passau
24. Januar 2024
belegt
8. Mai 2024 in Passau
24. April 2024
17. Juli 2024 in Passau
3. Juli 2024
6. November 2024 in Passau
23. Oktober 2024
Die Prüfungsgebühr beträgt 77 Euro. Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular, um sich für die Prüfung zu registrieren.

Befreiung von der Prüfung und Anerkennung anderer Nachweise

Personen, die über ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen verfügen, sind von der Sachkundeprüfung "befreit":
  • Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit den Nachweisen nach § 15 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes,
  • Hochschulstudium der Pharmazie oder die pharmazeutische Vorprüfung (Apothekerassistent),
  • nach Hochschulstudium der Veterinärmedizin abgelegte tierärztliche Prüfung, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, 
  • pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Drogist oder Apothekenhelfer.

Pflanzendrogen in der Prüfung

Die folgenden Pflanzendrogen können in der Sachkundeprüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel" geprüft werden:
Anisfrüchte
Malvenblüten
Kümmelfrüchte
Arnikablüten
Melissenblätter
Rosmarinblätter
Bärentraubenblätter
Mistelkraut
Salbeiblätter
Baldrianwurzel
Pfefferminzblätter
Schachtelhalmkraut
Birkenblätter
Primelwurzel
Schafgarbenkraut
Brennnesselkraut
Ringelblumenblüten
Spitzwegerichkraut
Eibischwurzel
Fenchelfrüchte
Süßholzwurzel
Eichenrinde
Flohsamen
Tausendgüldenkraut
Enzianwurzel
Gewürznelken
Thymiankraut
Kürbissamen
Hagebutten
Wacholderbeeren
Lavendelblüten
Heidelbeerfrüchte
Weißdornblätter m. Blüten
Leinsamen
Holunderblüten
Wermutkraut
Lindenblüten
Hopfenzapfen
Löwenzahnwurzel m. Kraut
Kamillenblüten

Prüfungsverfahren

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Sie dauert 75 Minuten, besteht aus 50 Single-Choice-Fragen und der Bestimmung von fünf Drogen anhand von Abbildungen. Dabei müssen der Name der Droge, der Hauptinhaltsstoff und das Hauptanwendungsgebiet angegeben werden. Zum Bestehen der Prüfung ist mindestens die Hälfte der möglichen Punkte notwendig. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung zum nächsten Prüfungstermin zulässig.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung umfasst gemäß § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln folgende Inhalte:
  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel
  • die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • die Zweckbestimmung der enthaltenen Stoffe, das heißt Abgrenzung der freiverkäuflichen von den apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • die Kenntnis der Bestandteile, Zusatz- und Füllstoffe der freiverkäuflichen Arzneimittel und einige Heilkräuter und Pflanzen (Grundkenntnisse)
  • das Erkennen der Heilpflanzen sowie deren Unreinheiten und Verfälschungen
  • Angaben zur Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Darreichungsformen, Haftung für Arzneimittelschäden, die wichtigsten Drogen