166 Formular Informationen Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Für die Ausstellung des Bescheids, der auf diesen Antrag ergeht, wird eine aufwandsabhängige Gebühr erhoben. Die Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ist Ansprechpartner zur Ausstellung der Sachkundebescheinigung Chemikalien für alle bayerischen IHK-Bezirke. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Auswahl der Sachkundebescheinigung Tätigkeiten an Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen in der Kategorie I Tätigkeiten an Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen in der Kategorie II Tätigkeiten an Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen in der Kategorie III Tätigkeiten an Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen in der Kategorie IV Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen Persönliche Angaben Anrede AnredeFrauHerrDivers Titel TitelDr.Prof.Prof. Dr. Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Land* Geburtsdatum* Geburtsort* Geburtsland* Telefonnummer E-Mail-Adresse* Gebührenbescheid an (Rechnungsanschrift) Meine obenstehende Adresse Eine andere Adresse Firma oder Vor- und Nachname des Empfängers* Straße* Hausnummer PLZ* Ort* Land* Arbeitgeberanschrift Adresse aus persönlichen Angaben Rechnungsanschrift Eine andere Adresse Firma oder Vor- und Nachname des Arbeitgebers* Straße* Hausnummer PLZ* Ort* Land*Anhänge Hier können Sie die geforderten Nachweise und Dokumente hochladen. Kostenübernahmeerklärung*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Kopie meines gültigen Personalausweises*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. IHK-Prüfungszeugnis „Mechatroniker für Kältetechnik“ oder entsprechender (DDR-) Beruf*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Nachweis über eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende erfolgreich absolvierte technische oder handwerkliche Ausbildung*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Nachweis über eine oder mehrere bestandene theoretische und praktische Prüfung(en), deren Inhalte denen der VO (EG) Nr. 303/2008 entsprechen*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Nachweis über eine oder mehrere bestandene theoretische und praktische Prüfung(en), deren Inhalte denen der VO (EG) Nr. 304/2008 bzw. (EG) Nr. 305/2008 entsprechen.*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. IHK-Prüfungszeugnis „Mechatroniker für Kältetechnik“ ODER entsprechender (DDR-)Beruf oder Sachkundebescheinigung nach der VO (EG) Nr. 303/2008 in Kategorie I, II oder III ODER IHK-Prüfungszeugnis eines der folgenden Berufe: Automobilmechaniker, Kfz-Elektriker, Kfz-Servicetechniker, Kraftfahrzeugmechatroniker (ausgenommen: Schwerpunkt Motorradtechnik), Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugservicemechaniker Upload:*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Ausgefülltes Formular „Nachweis über die innerhalb der Aus-/Fortbildung vermittelten Qualifikationen nach der VO (EG) Nr. 307/2008“.*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben. Diese Feld nicht ausfüllen! Don't fill this field!Sachkundebescheinigung nach § 5 ChemKlimaschutzVDie IHKs und HWKs bescheinigen die Sachkunde für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen wie Kälte- und Klimaanlagen.Für die Arbeit an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder -anhängern, an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von dieser Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben.Wenn Sie eine Ausbildung zum Kälte- und Klimaanlagenbauer oder Kühl- und Klimaanlagenmonteur erfolgreich abgeschlossen haben, bescheinigt Ihnen die IHK gegen Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses die Sachkunde. Für KfZ-Mechatroniker und andere Ausbildungsberufe im KfZ-Bereich kann Ihnen die IHK eine Bescheinigung für Tätigkeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen ausstellen.Die IHK oder Handwerkskammer kann auch die Gleichwertigkeit ausländischer Sachkundenachweise anerkennen, sofern diese den fachlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.Rechtsgrundlage:§ 5 Absatz 2 Klimaanlagen, Wärmepumpen oder KälteanlagenErforderliche Unterlagen:Kopie des PersonalausweisesZusätzlich für Befreiung von der Erfordernis:Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese TätigkeitenMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchteZusätzlich für Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung:Kopie des AbschlusszeugnissesZusätzlich für Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen:ggf. Zeugnis über Aus- oder Weiterbildung im Kfz-BereichNachweis über vermittelte Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008Zusätzlich für die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise:Kopie der ausländischen Berufsqualifikation oder des ausländischen SachkundenachweisesKopie eines Weiterbildungszeugnisses der entsprechenden Tätigkeit im AntragMöglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Stelle, bei der Sie die Befreiung beantragen möchtenVoraussetzungen:Für Befreiung von der Erfordernis:durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sindFür die Bescheinigung mit abgeschlossener Ausbildung:Kopie des AbschlusszeugnissesFür die Bescheinigung für Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen:Nachweis, dass in Ausbildung Qualifikationen nach VO (EG) 307/2008 vermittelt wurdenFür die Anerkennung ausländischer Sachkundenachweise:Ausländische Qualifikation, die der deutschen entsprichtKosten:Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.Verfahrensablauf:Sie beantragen sowohl die die Bescheinigung, die Anerkennung ausländischer Sachkunde als auch die Befreiung von der Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK. Insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Sachkunde und der Befreiung von der Erfordernis einer Ausbildung sollten Sie sich von der Kammer beraten lassen, bevor Sie Ihren Antrag abschicken.Die Kammer prüft Ihre berufliche Erfahrung und Ihre PrüfungszeugnisseEventuell kommen noch weitere Prüfschritte hinzu, insbesondere bei der Befreiung von der Notwendigkeit einer handwerklichen oder technischen AusbildungDie Kammer stellt Ihnen eine Bescheinigung über die Sachkunde oder die Befreiung ausNach Erhalt der Sachkundebescheinigung dürfen Sie die Tätigkeiten ausführen, die Ihnen der jeweilige Sachkundenachweis erlaubt.Bearbeitungsdauer:Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.Fristen:keineHinweise / Besonderheiten:Es gibt verschiedene Unterkategorien des Sachkundenachweises. Für Arbeiten an stationären Klima- und Kälteanlagen gibt es Scheine der Kategorien I bis IV. Die Scheine unterscheiden sich hinsichtlich der Größe der Anlagen (Füllmenge an Kältemittel) unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Genauere Informationen finden Sie in den weiterführenden Hinweisen.Sprachen:Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.Rechtsbehelfe:WiderspruchVerwaltungsgerichtliche Klage