Sachkundeprüfung Immobiliendarlehensvermittlung

Sachkundeprüfung Immobiliendarlehensvermittlung
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Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Weitere Hinweise

Mir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.

Sachkundeprüfung als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler

Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.


Um Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler zu beantragen zu können, müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür können Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.

Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer zu einem bestimmten Prüfungstermin anmelden.

Die Prüfung wird an maximal acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen.

Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zu der Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich jedoch intensiv inhaltlich vorbereiten.

Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.

Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.


Rechtsgrundlagen

§ 34i Abs 2 Nr 4 Gewerbeordnung (GewO)

§ 1-5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)


Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
  • Bei  Wiederholung des praktischen Prüfungsteils, ist der Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erforderlich.

Voraussetzungen

  • Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Kosten

Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren außerdem danach, ob nur ein Teil der Prüfung abgelegt werden muss.


Verfahrensablauf

Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder über eine Anmeldemaske für die Sachkundeprüfung an.

  • In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
  • Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
  • Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

Mit dem Sachkundenachweis können Sie dann die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.


Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Anmeldefrist der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben.  Die Dauer zwischen der Prüfung und der Ergebnisbekanntgabe ist abhängig von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.

Fristen

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.


Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.


Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage