Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK 

Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK 
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Mir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Um die Erlaubnis als Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen. 


Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlagen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden. Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 34 f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);

§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)


Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung


Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen


Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.


Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
  • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.


Fristen

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Weiterführende Informationen


Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.‎


Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage


Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater

Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.


Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlagen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 34 h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);

§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)


Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung


Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen


Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.


Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
  • Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.


Fristen

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang

Weiterführende Informationen


Sprachen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.‎


Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem ‎Rechtsbehelf auf dem Ergebnisbescheid der IHK entnehmen.