Prüfung von Gefahrgutfahrern Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.
Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer Prüfung ab.
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
Erstschulung Basiskurs: 45 Minuten Aufbaukurs Tank: 45 Minuten Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten Auffrischungsschulung: 30 Minuten Die ADR-Schulungsbescheinigung gilt fünf Jahre ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Für die Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre muss eine Auffrischungsschulung besucht und die Auffrischungsprüfung bestanden werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgen. Ist das Datum der Gültigkeit überschritten, ist zwingend eine Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) Satzung / Statut der IHK betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Erforderliche Unterlagen
Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter Prüfungsbogen Niederschrift Voraussetzungen
Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Verfahrensablauf
Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.
In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an. Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters. Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Fristen
Die ADR-Bescheinigung ist 5 Jahre gültig.
Weiterführende Informationen
Kurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden: DIHK-Informationen für Gefahrgutfahrer
Sprachen
Die Prüfung kann nur in deutscher Sprache erfolgen.
Rechtsbehelfe
Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung.