Elektronische Rechnungen und Gutschriften
Mit diesem Formular können Privatpersonen der IHK für München und Oberbayern die Einwilligung zum elektronischen Versand per E-Mail von Rechnungen und Gutschriften erteilen.
Soloselbstständige nutzen bitte das Formular für Unternehmen (siehe Tab "Weiterführende Informationen") für Ihre Angaben.
Sie sind Soloselbständige/r?
Dann nutzen Sie bitte das Formular für Unternehmen für Ihre Angaben.
Sie können die Einwilligung jederzeit über das Änderungsformular widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einwilligungserklärung derzeit ausschließlich für die elektronische Übermittlung von Rechnungen per E-Mail gilt.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich gelten besondere Rechtsvorschriften im Hinblick auf Formerfordernisse, Bekanntgabe, Datenschutz und Zustellungsvoraussetzungen.
Aufgrund des zum 01.08.2022 in Kraft getretenen Gesetzes über die Digitalisierung im Freistaat Bayern "Bayerisches Digitalgesetz" sollen Verwaltungsakte, also auch Gebührenbescheide, auf elektronischen Weg nicht per E-Mail zugestellt werden, sondern zum Datenabruf durch Datenfernübertragung für explizit authentifizierte (Portallösung) bereitgestellt werden (Art. 24 BayDiG). Darüber finden teilweise Berufsgeheimnisse Anwendung (Datenschutz).
Daher müssen wir Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin Gebührenbescheide und korrespondierende Gutschriften postalisch zusenden.
Wir danken für Ihr Verständnis.