Elektronische Rechnungen und Gutschriften

Einwilligung zum elektronischen Versand per E-Mail
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E-Mail-Adresse für den elektronischen Versand

Gemäß der DSGVO sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass die Übermittlung von unverschlüsselten E-Mails Risiken birgt, da darin enthaltene personenbezogene Daten möglicherweise von Dritten eingesehen oder missbraucht werden können. Wenn Sie dennoch Rechnungen und Gutschriften auf diesem Weg erhalten möchten, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung. Sie können die Einwilligung jederzeit über das Änderungsformular (siehe Tab "Weiterführende Informationen") widerrufen.

Angaben zum Unternehmen
  • Die Identnummer ist eine bis zu 10-stellige Zahl.
  • Die Debitorennummer ist eine 11-stellige Zahl, beginnend mit 100.
  • Eine dieser Nummern finden Sie z. B. auf dem Begrüßungsschreiben, Ihrer IHK-Rechnung, dem Beitrags- oder Gebührenbescheid.
Ihre E-Mail-Adresse wird für den Versand einer Bestätigungsmail sowie für etwaige Rückfragen benötigt.
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Sind Sie in der Rolle eines öffentlichen Auftraggebers tätig? In diesem Fall ergänzen Sie bitte bei der Auswahl des XRechnung-Formats Ihre Leitweg-ID.
Weitere Hinweise zum Datenschutz
Weitere Hinweise zu unseren Aufgaben und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" in der Fußzeile dieses Formulars.

Sie können die Einwilligung jederzeit über das Änderungsformular widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einwilligungserklärung derzeit ausschließlich für die elektronische Übermittlung von Rechnungen per E-Mail gilt. 

Im öffentlich-rechtlichen Bereich gelten besondere Rechtsvorschriften im Hinblick auf Formerfordernisse, Bekanntgabe, Datenschutz und Zustellungsvoraussetzungen. 

Aufgrund des zum 01.08.2022 in Kraft getretenen Gesetzes über die Digitalisierung im Freistaat Bayern "Bayerisches Digitalgesetz" sollen Verwaltungsakte, also auch Gebührenbescheide, auf elektronischen Weg nicht per E-Mail zugestellt werden, sondern zum Datenabruf durch Datenfernübertragung für explizit authentifizierte (Portallösung) bereitgestellt werden (Art. 24 BayDiG). Darüber finden teilweise Berufsgeheimnisse Anwendung (Datenschutz).

Daher müssen wir Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin Gebührenbescheide und korrespondierende Gutschriften postalisch zusenden.

Wir danken für Ihr Verständnis.