AusbildungGewerbeerlaubnisseIHK Mitgliedschaft Formular Informationen Die mit einem * markierten Felder sind PflichtfelderHinweise Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind. Alle Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder! Bitte beachten Sie, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ist Ansprechpartner zur Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für folgende weitere IHK-Bezirke: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau, Industrie- und Handelskammer Schwaben. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest (§ 40) und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann (§ 39 Satz 1 Nrn.1 bis 4). Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben. Persönliche Angaben Anrede*Bitte auswählenFrauHerrDivers Vorname* Nachname* Straße* Hausnummer* PLZ* Ort* Geburtsdatum* Geburtsort* Telefonnummer E-Mail-Adresse*Upload Bitte laden Sie hier den Nachweis gemäß § 39 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 VStättV hoch.*Dateien anhängenDateinameAktionenToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)Ungültige Dateierweiterung. Erlaubte Erweiterungen: jpg,jpeg,png,pdf,xls,xlsx //scheint nicht zu funktionieren,xls,xlsx,doc,docxDatei zu groß.Gesamtgröße aller Dateien zu groß.Nicht mehr als 5 Dateien erlaubt. Dieses Feld muss ausgefüllt werden. Hinweise zum DatenschutzDer Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Weitere HinweiseMir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.Ausstellung eines Befähigungszeugnisses nach VStättV § 39Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird.Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ist Ansprechpartner zur Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für folgende weitere IHK-Bezirke: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau, Industrie- und Handelskammer Schwaben.Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist Ansprechpartner zur Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für folgende weitere IHK-Bezirke: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Industrie- und Handelskammer zu Coburg, Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kehlheim, Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt.VoraussetzungenDem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sindgeprüfte Meister für Veranstaltungstechniktechnische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallentechnische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben habenVerfahrensablaufDer Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Dem Online-Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus. Für die Ausstellung des Befähigungszeugnisses wird ein Passfoto benötigt.Besondere HinweiseEs ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.FristenkeineBearbeitungsdauerCa. 2 WochenErforderliche UnterlagenNachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik sowie zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der VeranstaltungstechnikNachweis technische Bühnen- und Studiofachkraft (Theater- oder Beleuchtungsmeister)Nachweis gleichwertige Ausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zu Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichgestellt.KostenFür das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.RechtsgrundlagenBayerische VStättV § 39RechtsbehelfWiderspruchVerwaltungsgerichtliche Klage