Ausstellung eines Befähigungszeugnisses nach VStättV § 39 Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten des "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Dieser Personenkreis benötigt ein Befähigungszeugnis, welches auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird.
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ist Ansprechpartner zur Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für folgende weitere IHK-Bezirke: Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau, Industrie- und Handelskammer Schwaben.
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist Ansprechpartner zur Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für folgende weitere IHK-Bezirke: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Industrie- und Handelskammer zu Coburg, Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kehlheim, Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt.
Voraussetzungen
Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind
geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik" Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Dem Online-Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus. Für die Ausstellung des Befähigungszeugnisses wird ein Passfoto benötigt.
Besondere Hinweise
Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik" Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik sowie zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der Veranstaltungstechnik Nachweis technische Bühnen- und Studiofachkraft (Theater- oder Beleuchtungsmeister) Nachweis gleichwertige Ausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zu Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichgestellt. Kosten
Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
Bayerische VStättV § 39
Rechtsbehelf
Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage