Beantragung einer Gewerbeerlaubnis als Versicherungsberater

§34d Absatz 2 GewO
Beantragung einer Gewerbeerlaubnis als Versicherungsberater
§34d Absatz 2 GewO
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Angaben zur antragstellenden Person

Als Einzelunternehmer/-in, auch bei Firmierung als e. K., wählen Sie bitte “Natürliche Person”.

“Juristische Person” ist z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (e.G.) .

Eine Personen(handels)gesellschaft, z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG), kann selbst keinen Antrag stellen: Hier muss jede/-r geschäftsführende Gesellschafter/-in die Erlaubnis für seine/ihre Person einholen. Dies ist z. B. in Falle einer GmbH & Co. KG in der Regel die Komplementär-GmbH.

Bitte beachten Sie dringend auch die Hinweise im Reiter "Wichtige Informationen"!


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Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Rückfragen

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Anlagen

Bitte beachten Sie, dass die Größe einer einzelnen hochgeladenen Dateien 4 MB nicht überschreiten darf und ausschließlich PDF-Dateien zulässig sind.

Versicherungsvermittler mit einer vor dem 23.02.2018 erteilten Erlaubnis gemäß § 34d Absatz 1 GewO können die Erlaubnis als Versicherungsberater gemäß § 34d Absatz 2 GewO unter erleichterten Voraussetzungen beantragen (vereinfachtes Verfahren). Bitte senden Sie in diesem Fall das Original der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO postalisch an die

IHK für München und Oberbayern, VIII 4
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Die Erlaubnis als Versicherungsvermittler erlischt mit Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO.

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2. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)

Bitte beachten Sie, dass dieser Nachweis bei Beantragung der Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich ist.
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3. Sachkundenachweis

Bitte beachten Sie, dass dieser Nachweis bei Beantragung der Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich ist.
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4. Versicherungsbestätigung oder gleichwertige Garantie (nicht älter als drei Monate)

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5. Weitere Unterlagen

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Informationspflichten nach DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens des Antragstellers/der Antragstellerin und zur Beaufsichtigung seiner/ihrer gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34d GewO. Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO, in Verbindung mit den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, in Verbindung mit § 34d GewO und in Verbindung mit der auf Grundlage von § 34e GewO erlassenen Rechtsverordnung verarbeitet. Sofern der Antragsteller/die Antragstellerin einen Antrag auf Aufnahme in das Vermittlerregister gestellt hat, werden die personenbezogenen Daten an das Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) übermittelt und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Im Falle einer Tätigkeit im Sinne des § 34d GewO in einem anderen EU-/EWR-Staat erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufsicht auf Gemeinschaftsebene gemäß § 11d GewO. In diesem Fall werden die zur Tätigkeit nach § 34d GewO im Vermittlerregister gespeicherten Daten, Änderungen oder Löschung dieser Daten sowie Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die zur Überprüfung der Einhaltung der Tätigkeitsvoraussetzungen erforderlich sind, der DIHK als gemeinsame Stelle zur Übermittlung an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-/EWR-Staates mitgeteilt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland ist nicht geplant.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IHK für München und Oberbayern lauten:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
80323 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de
Telefon: 089 5116-0

Diese Kontaktdaten sind nur für datenschutzrechtliche Anfragen zu verwenden.

Gewerbeerlaubnis als Versicherungsberater nach §34d Absatz 2 GewO

Versicherungsberater, die gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein, unterliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 2 GewO und müssen eine Erlaubnis bei ihrer zuständigen IHK einholen. Sie müssen sich außerdem unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme ins Vermittlerregister eintragen lassen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis rechtzeitig. Die vollständige Bearbeitung des Erlaubnisantrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wir bitten von Sachstandsanfragen innerhalb dieses Zeitraums abzusehen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Eine Entscheidung über den Antrag ist erst dann möglich, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Bitte beachten Sie: Mit der Antragstellung entstehen Gebühren.

 

Beantragung im Regelverfahren

Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelnen müssen nachgewiesen sein:

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie
  • Sachkunde

 

Grundsätzlich ist bei juristischen Personen die Sachkunde aller nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkunde kann durch gesetzliche Vertreter/-innen einer juristischen Person entweder in eigener Person oder durch Delegation auf (eine) vertretungsberechtigte Aufsichtsperson/-en erbracht werden.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der Checkliste für natürliche bzw. juristische Personen, ob Sie alle Unterlagen vorliegen haben bzw. Unterlagen, die direkt an uns gesendet werden, richtig beantragt haben.

 

Beantragung im vereinfachten Verfahren

Versicherungsvermittler mit einer vor dem 23.02.2018 erteilten Erlaubnis gemäß § 34d Absatz 1 GewO können die Erlaubnis als Versicherungsberater gemäß § 34d Absatz 2 GewO unter erleichterten Voraussetzungen beantragen (vereinfachtes Verfahren).

Achtung: Die Erlaubnis als Versicherungsvermittler erlischt mit Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GewO.

Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelnen müssen nachgewiesen sein:

  • Vor dem 23.02.2018 erteilter Erlaubnisbescheid nach § 34d Absatz 1 Satz 1 GewO als Versicherungsvermittler im Original
  • Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie

 

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der Checkliste für natürliche bzw. juristische Personen, ob Sie alle Unterlagen vorliegen haben.