Zum Hauptinhalt springen

Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht

als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV

Die Frist zur Abgabe der Weiterbildungserklärung für die Jahre 2022-2024 ist abgelaufen.

Die Weiterbildungserklärung ist nur nach Aufforderung durch die IHK vorzulegen.

Bitte reichen Sie daher keine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildung unaufgefordert ein.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.