Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht

als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht
als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV

Die Frist zur Abgabe der Weiterbildungserklärung für die Jahre 2022-2024 ist abgelaufen

Die Weiterbildungserklärung ist nur nach Aufforderung durch die IHK vorzulegen.
Bitte reichen Sie daher keine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildung unaufgefordert ein.