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Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht

als Versicherungsvermittler oder -berater nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i.V.m. § 7 Abs. 1 VersVermV

Die Frist zur Abgabe der Weiterbildungserklärung für das Jahr 2025 ist abgelaufen.

Die Weiterbildungserklärung ist nur nach Aufforderung durch die IHK vorzulegen.

Bitte reichen Sie daher keine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildung unaufgefordert ein.

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