Einreichung Ihrer Negativerklärung Sofern Sie im Berichtszeitraum keine nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres anstelle des Prüfungsberichts eine entsprechende Erklärung (sog.Negativerklärung) übermitteln.
Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jede/ -r geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter/ -in, der/die nicht in Bezug auf die Tätigkeit als Bauträger (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a GewO) oder als Baubetreuer (§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b GewO) von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, eine selbstständige Negativerklärung abzugeben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
1. Die Negativerklärung für das jeweilige Berichtsjahr muss unaufgefordert und schriftlich bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Die vorgenannte Frist kann nicht verlängert werden.
2. Prüfungshandlungen der IHK für München und Oberbayern in Zusammenhang mit der Negativerklärung sind gebührenpflichtig. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Den aktuellen Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern können Sie hier einsehen.
3. Die Abgabe einer Negativerklärung ist bereits dann nicht mehr möglich, wenn im Berichtsjahr auch nur ein Vorgang nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO angefallen ist.
4. Die Nichtabgabe, die nicht richtige, die nicht vollständige oder die nicht rechtzeitige Abgabe einer Negativerklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit einer Geldbuße bis zu € 5.000,- geahndet werden kann.
5. ACHTUNG: Die bloße Gewerbeabmeldung führt grundsätzlich nicht zum Wegfall der Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung. Die Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung entfällt grundsätzlich nur in den folgenden beiden Konstellationen:
- Verzicht auf Ihre Erlaubnis oder
- Einreichung des Formulars über die ernsthafte und endgültige Aufgabe des Gewerbes sowie zusätzlich einer Kopie Ihrer Gewerbeabmeldung. Das entsprechende Formular ist abrufbar über www.ihk-muenchen.de/34c-berufspflichten .