Jährliche Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen nach § 24 FinVermV
Prüfungsbericht
Einreichung Ihres Prüfungsberichtes
Die Einhaltung der sich aus den §§ 11a bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen müssen Sie als Gewerbetreibender für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen lassen und der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde den Prüfungsbericht unaufgefordert und schriftlich bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass dies eine gesetzlich vorgegebene Frist ist. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Sie erhalten eine automatische Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden. Eine zusätzliche Einreichung per Post ist nicht erforderlich.
Prüfungshandlungen der IHK für München und Oberbayern in Zusammenhang mit der Prüfungspflicht sind gebührenpflichtig. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Den aktuellen Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern können Sie hier einsehen.