Jährliche Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen nach § 24 FinVermV

Prüfungsbericht
Jährliche Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler/innen und Honorar-Finanzanlagenberater/innen nach § 24 FinVermV
Prüfungsbericht
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Berichtsjahr
Bitte beachten Sie, dass Prüfungsberichte
  • frühestens ab 1. Januar nach Ablauf des Berichtsjahres und bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres eingereicht werden können
  • bei juristischen Personen stets auf die/den geschäftsführende/n Gesellschafter/in ausgestellt werden müssen und z.B. nicht auf eine GmbH & Co. KG

Bitte beachten Sie dringend auch die Hinweise im Reiter "Wichtige Informationen"!

Erlaubnisinhaber/in ist eine

Als Einzelunternehmer/-in, auch bei Firmierung als e. K., wählen Sie bitte “Natürliche Person”.

“Juristische Person” ist z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (e.G.) .

Angaben zum Erlaubnisinhaber / zur Erlaubnisinhaberin
Bitte beachten Sie, dass der Zugriff zur E-Mail-Adresse gewährt sein muss, da diese zur Einreichung der Anlagen aus Sicherheitsgründen bestätigt werden muss.

Anschrift Ihres Gewerbebetriebs (Hauptniederlassung)


Anschrift der Hauptniederlassung (Verwaltungssitz)


Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Rückfragen

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Anlagen
Bitte beachten Sie, dass die Größe einer einzelnen hochgeladenen Dateien 4 MB nicht überschreiten darf und ausschließlich PDF-Dateien zulässig sind.

1. Prüfungsbericht*

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsbericht Ort, Datum und Unterschrift des Prüfers oder alternativ eine digitale Signatur des Prüfers enthalten muss. Es kann maximal 1 Datei als Prüfungsbericht hochgeladen werden.
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Aktionen
ToDo: Dateianhänge (maximal 5 Dateien im Format PNG, PDF oder JPG bis jeweils 4 MB)

2. Weitere Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass max. 5 weitere Dateien hochgeladen werden können.
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Informationspflichten nach DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Erlaubnisverfahrens und zur Beaufsichtigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gemäß §§ 34f /34h GewO. Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO, in Verbindung mit den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, in Verbindung mit §§ 34f/34h GewO und in Verbindung mit der auf Grundlage von § 34g GewO erlassenen Rechtsverordnung verarbeitet. Sofern Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Vermittlerregistergestellt haben, werden die personenbezogenen Daten an das Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) übermittelt und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Auch ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland nicht geplant.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IHK für München und Oberbayern lauten:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
80323 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de
Telefon: 089 5116-0

Diese Kontaktdaten sind nur für datenschutzrechtliche Anfragen zu verwenden.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier .

Einreichung Ihres Prüfungsberichtes

Die Einhaltung der sich aus den §§ 11a bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen müssen Sie als Gewerbetreibender für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen lassen und der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde den Prüfungsbericht unaufgefordert und schriftlich bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass dies eine gesetzlich vorgegebene Frist ist. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sie erhalten eine automatische Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden. Eine zusätzliche Einreichung per Post ist nicht erforderlich.

Prüfungshandlungen der IHK für München und Oberbayern in Zusammenhang mit der Prüfungspflicht sind gebührenpflichtig. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

Den aktuellen Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern können Sie hier einsehen.