Jährliche Prüfungspflicht für Bauträger/innen und Baubetreuer/innen nach § 16 Absatz 1 Satz 1 MaBV
Prüfungsbericht
Einreichung Ihres Prüfungsberichts
Die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen müssen Sie als Gewerbetreibender für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen lassen und der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde den Prüfungsbericht unaufgefordert und schriftlich bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass dies eine gesetzlich vorgegebene Frist ist. Fristverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Ergänzende Regelungen zur Prüfungspflicht finden sich in § 17 MaBV.
Sie erhalten eine automatische Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden. Eine zusätzliche Einreichung per Post ist nicht erforderlich.
Prüfungshandlungen der IHK für München und Oberbayern in Zusammenhang mit der Prüfungspflicht sind gebührenpflichtig. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Den aktuellen Gebührentarif der IHK für München und Oberbayern können Sie hier einsehen.