Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass zum Absenden des Formulars gegebenenfalls Nachweise als Anlage anzuhängen sind.
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Daten der Unterrichtung
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Gebührenbescheid an
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Hier können Sie Dokumente, z.B. Zeugnis über einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder Personalausweis hochladen.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie "Gebührenbescheid an andere Adresse" ausgewählt haben, muss eine Kostenübernahmeerklärung hochgeladen werden.
Falls Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, muss ein Sprachnachweis B1 nach europ. Referenzrahmen hochgeladen werden.
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Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Weitere Hinweise

Mir ist bekannt, dass die beantragte Leistung gemäß der Gebührenordnung der zuständigen Industrie- und Handelskammer kostenpflichtig ist. Bereits mit Antragsstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst. Die anfallende Gebühr entnehmen Sie bitte den oben stehenden Angaben.

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.


Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher sollten Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.


Rechtsgrundlagen

§ 34a Absatz 1a Nr 2 Gewerbeordnung (GewO)

§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)


Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

Voraussetzungen

keine


Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.


Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Anmeldung zur Bewachungsunterrichtung bei einer IHK
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Bearbeitungsdauer

  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Fristen

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Sprachen

Die Unterrichtung wird nur in deutscher Sprache durchgeführt.


Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage