Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher sollten Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.
Rechtsgrundlagen
§ 34a Absatz 1a Nr 2 Gewerbeordnung (GewO)
§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK Voraussetzungen
keine
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
Anmeldung zur Bewachungsunterrichtung bei einer IHK Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden. Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen. Bearbeitungsdauer
Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt. Fristen
Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig. Sprachen
Die Unterrichtung wird nur in deutscher Sprache durchgeführt.
Rechtsbehelfe
Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage