Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Um die Erlaubnis als Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
Offene Finanzanlagen Geschlossene Finanzanlagen Vermögensanlagen Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden. Für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.
Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 34 f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);
§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Fristen
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang Weiterführende Informationen
Sprachen
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Rechtsbehelfe
Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
Offene Finanzanlagen Geschlossene Finanzanlagen Vermögensanlagen Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.
Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 34 h Abs 1 Gewerbeordnung (GewO);
§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde. Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Fristen
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang Weiterführende Informationen
Sprachen
Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Rechtsbehelfe
Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf auf dem Ergebnisbescheid der IHK entnehmen.