Mitteilung Ihrer Gewerbeabmeldung

Mitteilung Ihrer Gewerbeabmeldung
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Gewerbeabmeldung

Die Prüfungsberichtspflicht für Bauträger / Baubetreuer entfällt, wenn Sie uns eine Gewerbeabmeldung verbunden mit dem Wunsch der Befreiung von Ihren Berufspflichten einreichen.

Für Finanzanlagenvermittler / Honorarfinanzanlagenberater gilt dies nur, wenn mit der Einreichung der Gewerbeabmeldungen auch ein Antrag auf Löschung aus dem Vermittlerregister verbunden wird.

Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Erlaubnis Sie innehaben.

Als Einzelunternehmer/-in, auch bei Firmierung als e. K., wählen Sie bitte Natürliche Person.

Juristische Person ist z. B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e.V.) oder die eingetragene Genossenschaft (e.G.).

Angaben zum Erlaubnisinhaber / zur Erlaubnisinhaberin
Das Aktenzeichen finden Sie oberhalb des Adressfeldes.

Anschrift der Hauptniederlassung (Verwaltungssitz)


Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für Rückfragen

Bitte beachten Sie, dass der Zugriff zur E-Mail-Adresse gewährt sein muss, da diese zur Einreichung der Anlagen aus Sicherheitsgründen bestätigt werden muss.

Sie haben (auch) eine Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)?
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Informationspflichten nach DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Erlaubnisverfahrens und zur Beaufsichtigung Ihrer gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34d GewO. Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 Satz 1 lit. b) DSGVO, in Verbindung mit den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, in Verbindung mit § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i.V.m. § 34e GewO, § 7 Abs.1 VersVermV verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Auch ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland nicht geplant.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der IHK für München und Oberbayern lauten:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
80323 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de
Telefon: 089 5116-0

Diese Kontaktdaten sind nur für datenschutzrechtliche Anfragen zu verwenden.

Gewerbeabmeldung: Auswirkung auf Ihre Prüfungspflicht

Hinweise zur Prüfungspflicht 34c

Bauträger/Baubetreuer

Die Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts als Bauträger/Baubetreuer entfällt, wenn Sie auf diese Erlaubnis/-se verzichten.

In diesem Fall müssten Sie statt der Gewerbeabmeldung eine Erlaubnisverzichtserklärung einreichen.

Sofern Sie die Erlaubnis aufrechterhalten möchten, entfällt die Prüfungspflicht als Bauträger/Baubetreuer (nach § 16 Abs. 1 MaBV).

Voraussetzung:

  • Vorlage einer Gewerbeabmeldung für das laufende und das vorangegangene Jahr.

 

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit:

  • Die Wiederanmeldung des Gewerbes muss durch Sie erfolgen.
  • Unaufgeforderte unverzügliche Mitteilung an die jeweils zuständige IHK erforderlich.
  • Prüfungspflicht, d. h. Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung, besteht wieder (Pflicht nach § 16 Abs. 1 MaBV).

Hinweise zur Prüfungspflicht 34f/h

Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater

Die Pflicht zur Abgabe eines Prüfungsberichts als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater entfällt, wenn Sie auf die entsprechende Erlaubnis verzichten. Bei Erlaubnisverzicht muss auch die Berufshaftpflichtversicherung als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater nicht länger aufrechterhalten werden.

In diesem Fall müssten Sie statt der Gewerbeabmeldung eine Erlaubnisverzichtserklärung einreichen.

Sofern Sie die Erlaubnis aufrechterhalten möchten, entfällt die Prüfungspflicht als Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater (nach § 24 Abs. 1 FinVermV). 

Voraussetzungen:

  1. Vorlage einer Gewerbeabmeldung für das laufende und das vorangegangene Jahr und
  2. Beantragung der Löschung aus dem Vermittlerregister.

 

Hinweis: Die Gewerbeabmeldung allein führt nicht zum Entfall der Prüfungspflicht. Bitte laden Sie die Gewerbeabmeldung daher nur hoch, wenn Sie gleichzeitig die Löschung der Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater im Vermittlerregister beantragen möchten.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie bis zum 31.12. des auf die Einstellung der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater folgenden Jahres eine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Absatz 10 KWG bzw. § Absatz 2 Satz 1 WpIG aufnehmen oder mit Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG bzw. § 15 Absatz 1 WpIG Anlageberatung oder -vermittlung erbringen, kommt es nicht zum Entfall der Prüfungspflicht.

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit:

  • Die Wiederanmeldung des Gewerbes muss durch Sie erfolgen.
  • Unaufgeforderte unverzügliche Mitteilung an die jeweils zuständige IHK erforderlich.
  • Prüfungspflicht, d. h. Abgabe eines Prüfungsberichts bzw. einer Negativerklärung, besteht wieder (Pflicht nach § 24 Abs. 1 FinVermV).