Rückzahlung von Wirtschaftshilfen

Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung
Rückzahlung von Wirtschaftshilfen
Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung
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Angaben zur betroffenen Rückforderung und Antragsart
Bitte beachten Sie: Im Falle von mehreren Rückzahlungsverpflichtungen aus unterschiedlichen Wirtschaftshilfen muss für jede Wirtschaftshilfe ein einzelner Antrag gestellt werden.
Bitte grenzen Sie den Rückforderungsbetrag ein:

Für den angegebenen Rückzahlungsbetrag kann eine Stundung über einen Zeitraum von 18 Monaten gewährt werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Fälligkeitsdatum des betroffenen Bescheides.

Bitte wählen Sie:

Bitte beachten Sie, dass entweder ein Antrag auf Stundung ODER ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden kann. Eine Kombination aus Stundung und Ratenzahlung ist nicht möglich!

Für den angegebenen Rückzahlungsbetrag kann eine Ratenzahlung / Stundung über einen Zeitraum von 18 Monaten gewährt werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Fälligkeitsdatum des betroffenen Bescheides.

Bitte wählen Sie:
Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin
Angaben zum Unternehmen
Selbsterklärung für den Antrag auf Stundung / Ratenzahlung
Ich erkläre, dass ich mich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befinde oder im Falle der sofortigen Einziehung der zurückzuzahlenden außerordentlichen Wirtschaftshilfe in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde.

Ich versichere, dass die derzeitigen Zahlungsschwierigkeiten aus heutiger Sicht im Zeitraum der Stundungsvereinbarung überwunden werden können und kein Insolvenzverfahren nach nationalem Recht läuft. Wenn die Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird/wurde, teile ich dies der Bewilligungsstelle unverzüglich mit. Die Verzinsung entspricht den Angaben im mir vorliegenden Bescheid.

Ich erkenne an, dass die Stundung ab dem Bescheiddatum erklärt wird und gemäß Art. 59 BayHO jederzeit widerrufen werden ‎kann.‎
Ich erkläre, dass ich mich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befinde oder im Falle der sofortigen Einziehung der zurückzuzahlenden außerordentlichen Wirtschaftshilfe in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde.

Ich versichere, dass die derzeitigen Zahlungsschwierigkeiten aus heutiger Sicht im Zeitraum der Stundungsvereinbarung überwunden werden können und kein Insolvenzverfahren nach nationalem Recht läuft. Wenn die Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird/wurde, teile ich dies der Bewilligungsstelle unverzüglich mit. Die Verzinsung entspricht den Angaben im mir vorliegenden Bescheid.

Ich erkenne an, dass die Stundung ab dem Bescheiddatum erklärt wird und gemäß Art. 59 BayHO jederzeit widerrufen werden ‎kann.‎
Ich erkläre, dass ich mich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten befinde oder im Falle der sofortigen Einziehung der zurückzuzahlenden außerordentlichen Wirtschaftshilfe in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde.

Ich versichere, dass die derzeitigen Zahlungsschwierigkeiten aus heutiger Sicht im Zeitraum der Ratenzahlungsvereinbarung überwunden werden können und kein Insolvenzverfahren nach nationalem Recht läuft. Wenn die Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird/wurde, teile ich dies der Bewilligungsstelle unverzüglich mit.

Ich erkenne die Rückforderung und die Teilzahlungen (Raten) des Ratenzahlungsplans an. Die Verzinsung entspricht den Angaben im mir vorliegenden Bescheid. Der Beginn des Ratenzahlungsplans wird mir im Ratenzahlungsbescheid mitgeteilt. Alle weiteren Raten werden jeweils zum 15. eines Monats fällig ‎- für die Rechtzeitigkeit der Rückzahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich.

Gründe für die Zahlungsschwierigkeiten

Bitte erläutern Sie nachfolgend zusammenfassend die Gründe für die Zahlungsschwierigkeiten. Bitte fassen Sie sich kurz (max. 2000 Zeichen) und laden ggf. weiterführende Erläuterungen als Anhang hoch.*
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Hinweise zum Widerruf und Datenschutz
Der durch diesen Antrag ergehende Stundungsbescheid kann durch die IHK für München und Oberbayern (erforderlichenfalls nach vorheriger Zustimmung des Freistaats Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Anhörung des Antragstellers) jederzeit widerrufen werden. Ein solcher Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine vorzeitige Rückzahlung des verbleibenden Rückforderungsbetrages ermöglichen, ohne die finanzielle Situation des Antragstellers und damit die Rückforderung zu gefährden. Mit Widerruf des Bescheids verliert die auf Grundlage des Bescheids geschlossene Vereinbarung ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird der noch offene Rückforderungsbetrag einschließlich der Zinsen sofort fällig und ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen auf das oben angegebene Konto zu überweisen.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Der durch diesen Antrag ergehende Stundungsbescheid kann durch die IHK für München und Oberbayern (erforderlichenfalls nach vorheriger Zustimmung des Freistaats Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Anhörung des Antragstellers) jederzeit widerrufen werden. Ein solcher Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine vorzeitige Rückzahlung des verbleibenden Rückforderungsbetrages ermöglichen, ohne die finanzielle Situation des Antragstellers und damit die Rückforderung zu gefährden. Mit Widerruf des Bescheids verliert die auf Grundlage des Bescheids geschlossene Vereinbarung ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird der noch offene Rückforderungsbetrag einschließlich der Zinsen sofort fällig und ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen auf das oben angegebene Konto zu überweisen.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie unter "Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Der durch diesen Antrag ergehende Ratenzahlungsbescheid kann durch die IHK für München und Oberbayern (erforderlichenfalls nach vorheriger Zustimmung des Freistaats Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Anhörung des Antragstellers) jederzeit widerrufen werden. Ein solcher Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine vorzeitige Rückzahlung des verbleibenden Rückforderungsbetrages ermöglichen, ohne die finanzielle Situation des Antragstellers und damit die Rückforderung zu gefährden. Mit Widerruf des Bescheids verliert die auf Grundlage des Bescheids geschlossene Vereinbarung ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird der noch offene Rückforderungsbetrag einschließlich der Zinsen sofort fällig und ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen auf das oben angegebene Konto zu überweisen.

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